Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Auftragnehmer rechtsverbindlich gegengezeichnet werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Verpflichtung des Auftraggebers

1. Vor Ausführung des Auftrages muss vom Auftraggeber die Farbe, die Beschaffenheit und der Glanzgrad der Beschichtung angegeben werden.
2. Werden die vor bezeichneten Angaben bis zur Auftragsausführung nicht vollständig vom Auftraggeber gemacht, gilt als vereinbart eine Beschichtung in glatt und glänzend.
3. Zur Beschichtung ist es erforderlich, dass die zu beschichtenden Gegenstände aufgehängt werden. Sofern der Auftraggeber keine Aufhängepunkte an den zu beschichtenden Gegenständen angebracht hat, werden seitens des Auftragnehmers Aufhängepunkte an möglichst nicht sichtbaren Stellen angebracht gegen zusätzliche Berechnung. Dem Auftraggeber ist das bekannt. Er ist damit ausdrücklich einverstanden.

III. Material und Untergrundbeschaffenheit sowie diesbezügliche Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse

1. Die Ware muss generell zur Beschichtung geeignet u. hitzefest bis 220 ° C sein.
2. Bei verzinkter Ware kann infolge der Untergrundbeschaffenheit, die von Camet nicht beeinflussbar ist, keine Gewährleistung für die Beschichtung übernommen werden.
3. Insbesondere Ausgasungen, Haftungsstörungen und raue Oberflächen, die aufgrund von Untergrundbeschaffenheiten entstehen, können nicht als Reklamation anerkannt werden.
4. Für Oberflächenstörungen, die durch Silikonmittel entstehen, kann keine Gewährleistung übernommen werden.
5. Eine Hinweispflicht seitens Camet besteht nicht, da die Bearbeitung gemäß Angebot erfolgt und wir keine Möglichkeit zur Auswahl der bereitgestellten Materialien haben.

IV. Mehrkosten

1. Sollte durch Sperrigkeit der zu beschichtenden Teile im Einbrennofen mehr als eine Schiene blockiert werden, gilt folgender Mehrpreis: bei 2 Schienen 30,00 €, bei 3 Schienen 60,00 € und bei 4 Schienen 90,00 €.
2. Auch bei dicken Materialstärken wird aufgrund der längeren Einbrennzeit ein Mehrpreis von 30-80 € abgerechnet.

V. Schichtstärken und Muster

1. Alle Angaben zur Schichtstärke sind Zirka Maße, Abweichungen von 15% nach oben oder unten sind zulässig.
2. Muster zeigen nur die Durchschnittsbeschaffenheit der Beschichtung auf, es müssen nicht alle Teile wie das Muster ausfallen.
3. Bei Beschichtungen mit Sonderfarbtönen (Metallic, Struktur und Sondermischungen) können verarbeitungs- und herstellungsbedingte Unterschiede in den einzelnen Lieferungen auftreten.

VI. Liefertermine und Fristen

1. Die vom Auftragnehmer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Bearbeitungszeiten bis zu zwei Wochen gelten als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht des Auftraggebers.
3. Alle Liefertermine und Fristen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferung. Teilleistungen sind zulässig.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Der Auftragnehmer kommt in Verzug, wenn ihm der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat.
6. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

VII. Zahlungen

1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Auftragnehmers 14 Tage nach Rechnungserhalt zu begleichen.
2. Neukunden leisten Barzahlung, ohne Abzug bei Abholung der Ware. 3. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbelastung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen und Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und unstreitig sind.

VIII. Transport und Gefahrtragung

1. Der Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers und durch Diesen.
2. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware die Räumlichkeiten des Auftragnehmers zwecks Transports verlässt. Wird der Transport auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

IX. Preise

1. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich entsprechend der Bezeichnung in EURO zuzüglich der Kosten für Verpackung sowie der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.

X. Gewährleistung

1. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Leistungen, bei welchen seitens des Auftraggebers ein Lieferschein unterzeichnet wurde, bei dem die Mängelfreiheit anerkannt wurde.
2. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, unsachgemäßen Transport, Diebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm und normalen Verschleiß entstehen.
3. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Fehler spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der beschichteten Ware schriftlich anzuzeigen. Fehler, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen ist es im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zwingend erforderlich, der fehlerhaft beschichtete Ware eine Rechnungskopie sowie eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen.
4. Im Falle eines Fehlers der beschichteten Ware sind dem Auftragnehmer drei Nachbesserungsversuche einzuräumen. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber seinerseits sämtliche Vertragspflichten erfüllt hat.
5. Nach endgültigem Fehlschlagen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
6. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
7. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Oberflächendefekte, welche durch den Werkstoff unter Temperatureinfluss bewirkt wurden (Ausgasungsmerkmale).
8. Für Überbeschichtung von fremd beschichteten Teilen erfolgt keine Haftung auf sämtliche Oberflächeneigenschaften.

XI. Haftungsbeschränkung

1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

XII. Erfüllungsort

Erfüllungsort sämtlicher Lieferungen und Leistungen ist sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer Elsteraue.

XIII. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bedingung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung der sonstigen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die im Falle einer Unwirksamkeit einer Bestimmung ober Vereinbarung entstehende Lücke ist durch eine Bestimmung oder Vereinbarung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zuverlässiger Weise am nächsten kommt. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den vorstehenden Regelungen abweichen, gelten nicht. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen maßgeblich sind.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand August 2014